Kann Photovoltaik helfen, bei einer Abfindung Steuern zu sparen?
Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei Abfindungen zählen Zuflussjahr, Fünftelregelung, sonstige Einkünfte, Liquidität, Risikobereitschaft und die konkrete PV-Struktur. Die FAQ kann Vorfragen sortieren, die steuerliche Entscheidung gehört zum Steuerberater.
Was hat die Fünftelregelung mit einem PV-Investment zu tun?
Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression auf eine Abfindung im Zuflussjahr. Zusätzliche Einkünfte oder Verluste im selben Jahr, etwa aus einer gewerblichen PV-Struktur, können diese Rechnung verändern, und zwar in beide Richtungen. Deshalb gehört die Fünftelregelung vor jede Investmentüberlegung auf den Tisch, nicht danach.
Welche steuerlichen Hebel kommen im Abfindungsjahr überhaupt infrage?
Bei gewerblichen PV-Strukturen werden meist Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung nach § 7g und die zeitlich befristete degressive AfA diskutiert. Ob einer dieser Hebel im konkreten Abfindungsjahr greift, hängt an Betreiberrolle, Investitions- und Inbetriebnahmezeitpunkt, Gewinnsituation und Unterlagen. Private steuerfreie Kleinanlagen bieten diesen Hebel in der Regel nicht.
Was sollte vor einer Entscheidung mit Abfindung geprüft werden?
Zuflussjahr und Auszahlungsmodalitäten der Abfindung, Anwendbarkeit der Fünftelregelung, sonstige Einkünfte im selben Jahr, Liquiditätsreserve nach dem Jobverlust, Risikoprofil und die konkreten Projektunterlagen. Erst mit diesen Punkten lohnt sich der Termin beim Steuerberater, und erst nach dessen Prüfung eine Zeichnung oder ein Kauf.